Kostenübernahme Verhinderungspflege:

Verhinderungspflege

  • Sind Sie als pflegender Angehöriger vorübergehend an der Pflege gehindert, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege.
  • Sind Sie als pflegender Angehöriger nur für einige Stunden an der Pflege verhindert, kann die Verhinderungspflege auch nur stundenweise geleistet werden. Hier wird das bewilligte monatliche Pflegegeld zu 100 % ausbezahlt, d. h. nicht gekürzt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zeit der Abwesenheit der privaten Pflegeperson bzw. der Ersatzpflege 8 Stunden je Tag nicht überschreitet.

Verhinderungspflege kann erstmalig beantragt werden, nachdem Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.

Als Verhinderungspflege stehen im Kalenderjahr jedem Pflegebedürftigen 1.612 € zur Verfügung.

Diese Leistungen können mit den Leistungen der Kurzzeitpflege kombiniert werden. Die Verhinderungspflege kann um bis zu 50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege angehoben werden, sofern noch entsprechende Leistungsbeträge der Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen. In diesem Fall erhöht sich der Anspruch auf insgesamt maximal 2.418 Euro.

Kostenübernahme Betreuung

MEIN SERVICE

In Abstimmung mit Ihnen und Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen lasse ich prüfen, ob ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht.

Gegebenenfalls stelle ich für Sie danach bei der Pflegekasse den entsprechenden Antrag auf Verhinderungspflege. Meine Leistungen rechne ich dann direkt mit dem Kostenträger ab.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

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